Herr Rechtsanwalt Mörschner wurde im zweiten Jahr nacheinander für das Rechtsgebiet Erbrecht in die FOCUS-Liste Top-Rechtsanwalt Deutschland 2018 gewählt.
Der BGH hat entschieden, dass auch im Hinblick auf die Übernahme von Finanzierungskosten für ein Hausgrundstück eine unbenannte Zuwendung unter Eheleuten vorliegt.
Erbrecht
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