Der BGH hat entschieden, dass auch im Hinblick auf die Übernahme von Finanzierungskosten für ein Hausgrundstück eine unbenannte Zuwendung unter Eheleuten vorliegt.
Droht die Kündigung des Arbeitsvertrags, oder wurde die Kündigung durch den Arbeitgeber bereits ausgesprochen, scheint die Lage im ersten Moment aussichtslos.